Menschen mit Funktionsbeeinträchtigungen

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Schwerbehinderung 2011 und Pflegebedürftigkeit 2011

SGB IX § 2 Abs. 1 Begriff Behinderung

"Menschen sind behindert, wenn die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist."

Als schwerbehindert gelten Personen, denen ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr zuerkannt ist.

Am 31. Dezember 2011 waren bei den Versorgungsämtern 7,3 Mill. Menschen als Schwerbehinderte mit gültigem Ausweis amtlich anerkannt. Das entsprach einem Anteil von rund 8,9% der Bevölkerung. Über die Hälfte dieses Personenkreises (51,2%) waren Männer.

Von den amtlich anerkannten schwerbehinderten Menschen litt knapp ein Viertel unter sehr schweren Beeinträchtigungen: Bei 1,8 Mill. der Personen war vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von 100 festgestellt worden. Der geringste Grad von 50 wurde 2,3 Mill. schwerbehinderten Menschen zuerkannt.

Mehr als ein Viertel (29,2%) der Menschen war 75 Jahre und älter; knapp die Hälfte (45,8%) gehörte der Altergruppe der 55- bis unter 75-Jährigen an. Dagegen fiel der Anteil der unter 25-Jährigen mit 4,0% gering aus.

Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2011 nach Altersgruppen

Diagramm Schwerbehinderte Menschen nach Altersgruppen 2009
unter 4 14.194 0,19%
4-15 112.364 1,54%
15-25 162.679 2,23%
25-35 223.679 3,07%
35 - 45 390.234 5,35%
45 - 55 916.329 12,57%
55 - 65 1.579.000 21,66%
65 und mehr 3.890.694 53,38%

Die Anzahl der Menschen mit Schwerbehinderung steigt erwartungsgemäß mit zunehmende Alter.
Während bei den 25- bis unter 35-Jährigen fast jeder Achtunvierzigste schwerbehindert war, hatte in der Gruppe der ab 75-Jährigen jeder Vierte einen Schwerbehindertenausweis.

Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2011 nach Bundesländern

In Hamburg leben die wenigsten Menschen mit einer Schwerbehinderung, 74 je 1000 Einwohner, die meisten in Berlin, 99 je 1000 Einwohner.

Diagramm Schwerbehinderte Menschen nach Bundesland 2011

Ursachen der schwersten Behinderungen 2011

  • angeborene Behinderung: 4,13%
  • allgemeine Krankheiten (einschl. Impfschaden): 83,40%
  • sonstige, mehrere oder ungenügend bezeichnete Ursachen: 9,90%
  • anerkannte Kriegs-, Wehrdienst- oder Zivildienstbeschädigung: 0,64%
  • Arbeitsunfälle, Berufskrankheient: 0,95%
  • sonstige Unfälle: 0,98%

Schwerbehinderte Menschen am 31.12.2011 nach Art der schwersten Behinderung

Art der Funktionsbeeinträchtigungen

Diagramm Funktionsbeeinträchtigungen
Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe bzw. Organsysteme 1.806.355 24,8%
Querschnittlähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten 1.459.841 20,0%
Funktionseinschränkung von Gliedmaßen 976.663 13,4%
Funktionseinschränkung der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes 867.029 11,9%
Blindheit und Sehbehinderung 350.655 4,8%
Sprach- und Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit, Gleichgewichtsstörungen 305.135 4,2%
Verlust einer Brust oder beider Brüste, Entstellungen, Kleinwuchs u.a. 179.391 2,5%
Verlust oder Teilverlust von Gliedmaßen 64.332 0,9%
Sonstige und ungenügend bezeichnete Behinderungen 1.279.772 17,6%

Lebenslagen der behinderten Menschen

Ergebnis des Mikrozensus 2009

Im Jahr 2009 lebten in Deutschland 9,6 Millionen Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung. Im Durchschnitt war somit jeder neunte Einwohner (11,7%) behindert. Mehr als die Hälfte davon (53%) waren Männer. Der größte Teil, nämlich rund 7,1 Millionen Menschen, war schwerbehindert; 2,5 Millionen Menschen lebten mit einer leichteren Behinderung.

Geschäftsstatistik der sozialen und privaten Pflege-Pflichtversicherung zum Jahresende 2010

  • Pflegebedürftige gesamt: 2,43 Millionen Personen
  • häuslich versorgte Pflegebedürftige 1,68 Millionen Personen
  • stationär versorgte Pflegebedürftige 0,75 Millionen Personen

Pflegebedürftigkeit 2011

[Quelle: Pflegestatistik 2011]

Im Dezember 2011 waren 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI); die Mehrheit (65 %) waren Frauen. 83 % der Pflegebedürftigen waren 65 Jahre und älter; 85 Jahre und älter waren 36 %.

(Im Dezember 2009 waren 2,34 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig.)

Sozialgesetzbuch - SGB XI § 14

Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße (§15) der Hilfe bedürfen.

Krankheiten oder Behinderungen im Sinne des Absatzes 1 sind:
Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat, Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane, Störungen des Zentralnervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Die Hilfe im Sinne des Absatzes 1 besteht in der Unterstützung, in der teilweisen oder vollständigen Übername der Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens oder in Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtung.

Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Sinne des Absatzes 1 sind:

  • im Bereich der Körperpflege das Waschen, Duschen, Baden, die Zahnpflege, das Kämmen, Rasieren, die Darm- oder Blasenentleerung,
  • im Bereich der Ernährung das mundgerechte Zubereiten oder die Aufnahme der Nahrung,
  • im Bereich der Mobilität das selbständige Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung,
  • im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung das Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung oder das Beheizen."

Pflegebedürftige nach Versorgungsart 2011

Pflegebedürftige 2011 nach Versorgungsart

Mehr als zwei Drittel (70 % bzw. 1,76 Millionen) der Pflegebedürftigen wurden zu Hause versorgt. Davon erhielten 1 182 000 Pflegebedürftige ausschließlich Pflegegeld, das bedeutet, sie wurden in der Regel zu Hause allein durch Angehörige gepflegt. Weitere 576 000 Pflegebedürftige lebten ebenfalls in Privathaushalten. Bei ihnen erfolgte die Pflege jedoch zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflegedienste. 30 % (743 000 Personen) wurden in Pflegeheimen vollstationär betreut.

Im Vergleich 2011 mit 2009 hat die Nachfrage nach Leistungen der ambulanten Pflegedienste und der vollstationären Pflegeheime zugenommen: Die Anzahl der in Heimen vollstationär Versorgten ist um 3,6 % (26 000) gestiegen; die Zahl der durch ambulante Dienste Betreuten stieg um 3,8 % (21 000).

Die Anzahl der "reinen" Pflegegeldempfängerinnen und -empfänger – also der allein durch Angehörige versorgten – nahm nach den Ergebnissen der Statistik um 10,9 % (116 000) zu. Der Anstieg wird allerdings zu hoch ausgewiesen. 1 Somit sind auch die sich ergebenden Anstiege bei der Pflege zu Hause (8,5 % bzw. 138 000) und bei der Zahl der Pflegebedürftigen insgesamt (7,0 % bzw. 163 000 Personen) überzeichnet. Bei den Pflegestufen ist – wie auch in den Vorjahren – ein überdurchschnittliches Wachstum bei den Pflegebedürftigen der Pflegestufe I (+ 9,8 % bzw. 122 000) festzustellen. Bei den Pflegestufen II und III sind hingegen die Veränderungen geringer: Der Anstieg beträgt jeweils 4,0 %.


Monatliche Vergütung für Pflege sowie Unterkunft und Verpflegung in der Pflegeklasse III beträgt rund 2 907 Euro

Der Pflegesatz für vollstationäre Dauerpflege in der Pflegeklasse III betrug im Durchschnitt rund 75 Euro pro Tag; der für Unterkunft und Verpflegung 21 Euro pro Tag. Monatlich sind somit für Pflege und Unterbringung in der höchsten Pflegestufe an das Heim ca. 2 907 Euro als Vergütung zu entrichten. (Die Berechnung des Monatsbetrags erfolgt hier mit 30,4 Tagessätzen). Hinzukommen können weitere Ausgaben für Zusatzleistungen und gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen

Pflegebedürftige zum Jahresende 2009 im Ländervergleich

In Sachsen gab es relativ viele hochaltrige Pflegebedürftige: der Anteil der ab 85-jährigen Pflegebedürftigen an allen Pflegebedürftigen beträgt dort rund 38 %. Hingegen weisen Mecklenburg-Vorpommern (Anteil: 27 %), Brandenburg (31 %)und Thüringen (32 %) relativ „junge“ Altersstrukturen auf.

Pflegebedürftige zum Jahresende 2009
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© Stefan Wiemer

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