Pflegestufe | ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
---|---|---|
Pflegestufe 0 | kein Anspruch | 120 EUR |
Pflegestufe I | 235 EUR | 305 EUR |
Pflegestufe II | 440 EUR | 525 EUR |
Pflegestufe III | 700 EUR | 700 EUR |
Pflegestufe | ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
---|---|---|
Pflegestufe 0 | kein Anspruch | bis zu 225 EUR |
Pflegestufe I | bis zu 450 EUR | bis zu 665 EUR |
Pflegestufe II | bis zu 1.100 EUR | bis zu 1.250 EUR |
Pflegestufe III | bis zu 1.550 EUR | bis zu 1.550 EUR |
Die Kriterien zur Feststellung müssen dem Medizinischen Dienst der Krankenkasse eindeutig mit ja oder nein beantwortet werden.
"Eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn im Assessment wenigstens bei zwei Items ein 'Ja' angegeben wird, davon mindestens einmal bei einem Item aus einem der Bereiche 1 bis
9.
Eine in erhöhtem Maße eingeschränkte Alltagskompetenz liegt vor, wenn die für die erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind und zusätzlich bei mindestens
einem weiteren Item aus einem der Bereiche 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ein 'Ja' angegeben wird."
Begutachtungs-Richtlinien - BRi (2009)
Seit dem 1. Juli 2008 beträgt der Betreuungsbetrag für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz der Pflegestufen 0,1,2 und 3 100 € monatlich (Grundbetrag) bzw. 200 € monatlich (erhöhter Betrag). Betreuungsbedürftige der so genannten "Pflegestufe 0 mit eingeschränkter Alltagskompetenz haben ebenfalls einen Anspruch auf diese zusätzliche Betreuungsleistung." (BMG a) "Die im Verlaufe eines Kalenderjahres nicht in Anspruch genommenen Beträge können in das nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden." (BMG b) Der Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für qualitätsgesicherte Betreuungsleistungen.
Verhinderungspflege - Was ist das?
Berechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege
Für soziale Betreuung und Leistungen der medizinischen Behandlungspflege.
Pflegestufe | 2012 |
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Pflegestufe I | 1.023 EUR |
Pflegestufe II | 1.279 EUR |
Pflegestufe III | 1.550 EUR |
Pflegestufe III Härtefall |
1.918 EUR |
Dem Versicherten muss ein 25%iger Eigenanteil verbleiben, daher werden 75% des Heimentgelts berücksichtigt.
Pflegebedürftige haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die teilstationäre Pflege umfaßt auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege oder der Nachtpflege und zurück.
Pflegestufe | ohne eingeschränkte Alltagskompetenz | mit eingeschränkter Alltagskompetenz |
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Pflegestufe 0 | kein Anspruch | bis zu 225 EUR |
Pflegestufe I | bis zu 450 EUR | bis zu 665 EUR |
Pflegestufe II | bis zu 1.100 EUR | bis zu 1.250 EUR |
Pflegestufe III | bis zu 1.550 EUR | bis zu 1.550 EUR |
Rente erst bei 14 Wochenstunden Pflege
Damit Pflegezeiten von der Rentenversicherung als Leistung berücksichtigt werden können, muss die wöchentliche Pflegezeit mindestens 14 Stunden betragen. Erst dann ist die Pflegeversicherung verpflichtet, für die private Pflegeperson Rentenbeiträge zu entrichten. Diese Entscheidung traf das Sozialgericht Mainz in einem Verfahren, in dem ein Erwerbsloser, der seine pflegebedürftige Mutter versorgt, auf Feststellung der Rentenversicherungspflicht geklagt hatte. [Quelle: Grieshaber].
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