Info's und Leistungen der Pflegeversicherung und der Pflegekasse, Berechnung Pflegegeld, Info's zu Hilfsmitteln rund um den Rollstuhl, Sturzprophylaxe u.a.
Die Pflegeversicherung bietet nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestschutz und Leistungen für den pflegerischen Bedarf. Aufwendungen, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind, müssen Pflegebedürftige selbst tragen. Hierzu gehören z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim.
Rund 8,6 Millionen Menschen mit Behinderungen leben nach Angaben der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung (BAG) in Deutschland. Etwa 6,7 Millionen von ihnen sind schwerbehindert. Zurzeit sind 2,13 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes.
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