Arztpraxis barrierefrei

"Beim Standort und bei der Einrichtung der Praxis ist Barrierefreiheit i.S. § 4 BGG i.V. mit § 17 Abs. 1 Nr. 4 SGB I herzustellen".

In der ratifizierten Behindertenrechtskonvention (BRK) legt Art. 9, Absatz 1 dar, in welchen Bereichen die Vertragsstaaten auf jeden Fall Barrierefreiheit schaffen müssen. Dazu gehören medizinische Einrichtungen. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitswesens wird in Art. 25 der Konvention gefordert. In der Regel entsprechen Arztpraxen in neu erbauten Gebäuden den Anforderungen der BRK. Arztpraxen im Bestand haben das größte Problem hinsichtlich der Zugänglichkeit. Es sind Lösungen erforderlich, die mit einem verhältnismäßigen Aufwand zu realisieren sind.

Behindertesymbole

Barrieren sind:

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für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen - Gehbehinderte, Rollatornutzer, Rollstuhlnutzer

  • Parkplätze unzureichend
  • Stufen, Treppen, Türen
  • Raumgrößen, Umkleiden
  • RWC
  • höhenverstellbare/flexible Untersuchungsmöbel

für Sehbehinderte, Blinde

  • keine visuellen, taktilen und/oder akustischen Informationen zur Orientierung
  • schlechte Beschilderung, Beleuchtung, große Glasflächen
  • Platz für den Blindenführhund fehlt (Blinde)
  • kein Infomaterial

für Hörbehinderte

  • keine visuellen oder akustischen Informationen zur Orientierung
  • Anmeldung nicht per Email, Fax , SMS möglich
  • keine IndukTive Höranlage
  • keine Informationen zu Gebärdensprachdolmetscher, andere Kommunikationshilfen

für Behinderte mit Begleitperson, kognitiven Einschränkungen

  • keine einfache Sprache für den Betroffenen
  • keine Geduld, keine Toleranz

Stellen Sie fest, welche Barrieren in Ihrer Praxis bereits abgebaut sind

Checkliste barrierefreie Arztpraxis
Erreichbarkeit
mit Bus, Bahn, Straßenbahn usw., max. 10-15 Gehminuten
Behindertenparkplätze in der Nähe des Eingangs
Rampen ≤ 6 % Steigung (für eine Stufe von 18cm ist eine Rampenlänge von 3m erforderlich).
Mobile Rampen erlauben meist keinen selbstständigen Besuch.
    
Türen
Türklingeln und Gegensprechanlagen, Lichtschalter sowie Öffner (vorzugsweise automatisch) müssen leicht bedienbar sein; Höhe zwischen 85 bis 105 cm und vom Rollstuhl aus erreichbar.
zusätzliche optische Rückmeldung für Hörbehinderte
Türbreite 90 cm (Bestandsbauten 80 cm sind kritisch)
ausreichende Bewegungsfläche vor und hinter der Tür
 
Eingang und Treppenhaus
Beschilderung kontrastreich und in gut lesbarer Schriftgröße in Augenhöhe (120-140 cm)
tastbare Lichtschalter
in großen Gebäuden: Bodenindikatoren erleichtern die Orientierung mit dem Langstock
blendfreie Beleuchtung des Treppenhauses, sowie des Außenbereichs und des Eingangs
Treppenhandläufe auf beiden Seiten der Treppe
Stufenvorderkantenmarkierung auf der Treppenstufe kennzeichnen Treppenanfang und Treppenende
 
Aufzug
Der Fahrkorb des Aufzuges muss mindestens Platz für einen Elektrorollstuhl bieten:
lichte Breite 110 cm, lichte Tiefe 140 cm, Türbreite mindestens 90 cm.
Anforderungstaster müssen vom Rollstuhl erreichbar, für Sehbehinderte kontrastreich und für Blinde ertastbar sein.
Sprachansage (Empfehlung), Notruf
   
Praxisräume
Bodenbeläge rutschhemmend
große Glasflächen mit kontrastreicher Markierung
Anmeldetresen mit abgesenktem Bereich zur Kommunikation im Sitzen
zwischen Patient (egal ob Rollstuhlfahrer, kleinwüchsig oder 80) und Krankenschwester
Für Hörbehinderte ist eine IndukTive Höranlage zur Kommunikation vorhanden oder
ein Gebärdendolmetscher wird zum Termin hinzugezogen
Platz für Blindenführhund
 
Toiletten
Raumgröße mit ausreichenden Bewegungsflächen (150x150 cm); Bewegungsflächen dürfen sich überlagern.
Türen nach außen aufschlagend
Notruf
Ausstattung des WCs mit Halte- und Stützgriffe zum Umsetzen; Abstand zur Wand beidseitig 90cm
Waschbecken unterfahrbar (mind. 30 cm), Spiegel einsehbar
   
Umkleiden
Umkleidekabine mit ausreichender Bewegungsfläche (150x150 cm)oder Umkleidemöglichkeit in einem Behandlungsraum
Sitzgelegenheiten, Haltegriffe, oder eine (Wandklapp-) Liege vorhanden
 
Untersuchungsraum
Platzbedarf für Rollstuhlnutzer sowie eventuell Stuhl für Begleitperson ist vorhanden
wegklappbare Fußstützen und abnehmbare Armlehnen an Behandlungsstühlen
höhenverstellbare Untersuchungsmöbel (Untersuchungsliegen, Röntgenapparate, Stühle für gynäkol. Untersuchungen, Zahnarztstühle)
technische Hilfsmittel z.B. Hebelifte für das Umsetzen vom Rollstuhl auf die Behandlungsliege
 
Service
Schulung des Personals
Kommunikationstraining
Toleranz und Hilfsbereitschaft gegenüber Menschen mit Lernschwierigkeiten oder mit psychischen Problemen

Checkliste

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© Stefan Wiemer

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