Altersgerecht Umbauen Kredit KfW 159

Förderung des Barriereabbaus im Wohnungsbestand

Altersgerecht Umbauen - Programmnummer 159

Kreditbetrag

Es können bis zu 100 %, max. 50.000 Euro pro Wohneinheit, der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (z. B. Planungs- und Beratungsleistungen) finanziert werden.

Bemessungsgrundlage ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Beim Ersterwerb von neu barrierereduzierten Wohngebäuden/Wohnungseigentum ist die Bemessungsgrundlage die Summe der barrierereduzierenden Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten gemäß Kaufvertrag.

Was wird gefördert?

Mit dem Programm wird die bedarfsgerechte Verminderung von Barrieren in bestehenden Wohngebäuden unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung der Nutzer gefördert.

Im Gebäudebestand ist völlige Barrierefreiheit aufgrund der baulichen Gegebenheiten in der Regel weder vollständig umsetzbar noch für die Mehrzahl der Nutzer erforderlich. Das Programm basiert daher auf frei kombinierbaren, in sich flexiblen und für Bestandsanpassungen definierten Förderbausteinen.

Alle barrierereduzierende Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden müssen technischen Mindestanforderungen entsprechen und sind durch Fachunternehmen des Bauhandwerks auszuführen.
Grundsätzlich werden dabei alle Kosten gefördert, die für die fachgerechte Ausführung der förderfähigen Maßnahmen erforderlich sind. Zusätzlich gefördert werden Beratungsleistungen zur Barrierereduzierung, die notwendigen vorbereitenden Arbeiten sowie nachbereitende Maßnahmen und Wiederherstellungsarbeiten.

  • Maßnahmen in den Förderbereichen 1 bis 7 näher beschrieben sind,

  • Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit entsprechend DIN 18040-2

  • Maßnahmen mit denen der Standard Altersgerechte Wohnung/Altersgerechtes Haus erreicht wird.

    Die Bestimmungen der jeweiligen Maßnahme sind vollständig umzusetzen.

Druckversion | Sitemap
© Stefan Wiemer

Anrufen

E-Mail

Anfahrt